
Mit Strategie
für Sie im Recht.
Ihr Rechtsbeistand mit Kanzleisitz in Wien und Sprechstelle in Kärnten.
Fachgebiete
Meine Fachgebiete umfassen, kurz gesagt, alle Rechtsgebiete, die Ihnen im täglichen Leben begegnen. Ob Sie sich mit einer Klage konfrontiert sehen oder Ihre Forderungen in letzter Konsequenz gerichtlich durchsetzen wollen, ich begleite Sie auf Ihren Wegen und unterstütze Sie dabei, informierte Entscheidungen zu treffen. Ebenso bei der Erstellung von Miet- und Kaufverträgen oder Testamenten und Vorsorgevollmachten stehe ich Ihnen zur Seite. Gerne auch in englischer Sprache.
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Das Zivilrecht regelt viele Fragen unseres Alltags: Wie gestalte ich einen Kaufvertrag? Worauf muss ich achten, wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe? Welche Regelungen kann ich in meinem Testament treffen? Wie kann ich fällige Rechnungen einklagen? Diese und viele andere Fragen gehe ich mit Ihnen gemeinsam durch und zeige Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
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Im Verwaltungsrecht werden die Beziehungen zwischen Bürger:innen und Behörden geregelt. Letztere entscheiden in aller Regel mittels Bescheid. Sollten Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, biete ich Ihnen Beratung insbesondere in den Bereichen Baurecht, Aufenthaltsrecht oder Verkehrsrecht an.
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Sie haben eine Verwaltungsstrafe bekommen, weil Ihr Hund innerhalb der Wohnanlage zu laut gebellt haben soll, oder Ihnen wurde der Führerschein abgenommen, weil Sie angeblich ein Verkehrsdelikt begangen haben? Reden wir darüber, denn insbesondere bei unklaren Sachverhalten in Verbindung mit hohen Strafen oder offensichtlichen Fehlern im Straferkenntnis, lohnt es sich, dagegen vorzugehen und ein Rechtsmittel zu erheben.
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Ich unterstütze und vertrete sowohl Mieter:innen, als auch Vermieter:innen und wahre bestmöglich Ihre Interessen, wobei diese nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Von Kautionsstreitigkeiten über die Eintreibung offener Mieten bis hin zur Räumungsexekution bin ich Ihre direkte Ansprechpartnerin. Auch bei der Erstellung von Kaufverträgen für Ihre Immobilie stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Manchmal kommt alles zusammen, Menschen treffen unüberlegte Entscheidungen oder werden zu Unrecht mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Schon beim ersten Kontakt mit der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden gilt: „Ich sage nichts ohne meine Rechtsvertretung“. Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und versuche, mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

In allen Lagen standhaft – mit Leichtigkeit an Ihrer Seite.
Honorar
Um Ihnen größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Honorarabrechnung zu gewährleisten, informiere ich Sie unverbindlich bereits im Erstgespräch auf Basis der mir mitgeteilten Informationen über die zu erwartenden Kosten.
Das zu vereinbarende Anwaltshonorar erfolgt entweder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes, in Form eines Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz („RATG“), ergänzt durch die Allgemeinen Honorarkriterien („AHK“) und das Notariatstarifgesetz („NTG“). Weitere Informationen finden Sie in den FAQ’s.
Mag.a Marie Christin Wölbitsch
Ich wurde 1985 in St. Veit an der Glan geboren und zog zum Studieren nach Wien. Den Weg in die Juristerei fand ich zwar nicht gleich beim ersten Anlauf, rückblickend kann ich aber sagen, dass dies die richtige Entscheidung für mich war. Sich immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen und Einblicke in die verschiedensten Lebensrealitäten zu bekommen, ist für mich besonders spannend.
Als Rechtsanwältin ist es mir besonders wichtig, auch in den herausforderndsten Streitigkeiten eine Lösung zu finden, bei der alle Beteiligten mit Anstand und Respekt behandelt werden und ihr Gesicht wahren können. Ich behalte für Sie den Überblick, zeige Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und handle mit Ihrer Zustimmung.
Ich berate Sie sowohl an meinem Kanzleisitz in Wien, als auch an meiner Sprechstelle in Kärnten und vertrete österreichweit vor Gerichten und Behörden.
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1985 geboren in St. Veit an der Glan
2018 Abschluss Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
2019 Absolvierung der Gerichtspraxis im OLG Sprengel Wien
2020 – 2024 Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärterin bei WSLAW Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolfgang Schöberl
2022 - 2024 Gewähltes Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien
2024 Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung im OLG Sprengel Wien
Seit 2025 selbstständige Rechtsanwältin in ständiger Kooperation mit WSLAW Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolfgang Schöberl

Kontakt & Standorte
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Sie finden – melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Email: office[a]woelbitsch.law
Telefon: +43 (0)1 408 30 31
Telefonische Erreichbarkeit für Terminvereinbarung:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr
Kanzleisitz Wien
Universitätsstraße 11, 1010 Wien
Termin nach Vereinbarung
Sprechstelle Kärnten
Obermühlbach 36, 9300 Frauenstein
Termin nach Vereinbarung




Häufig gestellte Fragen (FAQ’s)
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In diesem Erstgespräch klären wir anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ab, welche Rechtsfragen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Für diese Beratungsleistung in der Dauer bis zu 60 Minuten wird Ihnen einmalig ein ermäßigtes Honorar in Höhe von € 180,00 (inkl. 20% USt) in Rechnung gestellt. Dieses Rechtsberatungsgespräch bedeutet noch keine Übernahme eines Mandats. Die besprochenen Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für darüber hinausgehende Beratungsleistungen oder für die Beauftragung in Ihrer Rechtssache bedarf es vorab einer Honorarvereinbarung. Ausführliche Informationen zu den Honorarbedingungen erhalten Sie schon beim Erstgespräch oder gesondert per Mail.
Weiters sehen wir uns bei diesem Termin an, ob die zwischenmenschliche Chemie stimmt, da dies meines Erachtens der Grundstein für ein gelungene und vertrauensvolle Zusammenarbeit darstellt.
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Anbei eine beispielhafte Aufzählung für einen ersten Überblick. Fragen Sie gerne unverbindlich weitere Leistungen an.
Vertragserrichtung für den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie
Beratung und Aufsetzen Ihres Testaments oder Ihrer Vorsorgevollmacht
Vertretung vor Gerichten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Außergerichtliche & gerichtliche Forderungseintreibung samt Exekution für Unternehmer:innen
Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Mieter:innen & Vermieter:innen
Begleitung im Ermittlungsverfahren und Verteidigung vor dem Strafgericht
Geltendmachung von Schmerzengeld nach Unfällen
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Selbstverständlich arbeite ich auch mit Rechtsschutzversicherung zusammen. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgt nach der Auftragserteilung. Die Gestaltung des Honorars erfolgt unabhängig von einer etwaigen Deckungszusage durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Dies bedeutet, dass für den Fall einer Abrechnung nach Stundensatz Ihre Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt. Näheres erkläre ich gerne im Zuge der Erstberatung.
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Abrechnung nach Stundensatz bedeutet, dass die von mir erbrachten Leistungen nach Stunden verrechnet werden. Diese Art der Verrechnung kommt bei komplexen und aufwendigen Causen, wie Scheidungen oder auch bei Strafverfahren zur Anwendung. Schon im Zuge des Erstgesprächs mache ich eine unverbindliche Einschätzung des zu erwartenden Aufwandes.
Pauschalhonorare kommen immer dann zum Tragen, wenn es sich um „Standardsituationen“ handelt, wie beispielsweise das Erstellen von Kaufverträgen oder von Testamenten, bei denen sich Ehegatten gegenseitig bedenken. Für ein schnelles und effizientes Ergebnis ist es hier wichtig, mir alle relevanten Punkte bereits vorab mitzuteilen.
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Bei der Abrechnung nach Tarif werden erbrachten Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz („RATG“), den Allgemeinen Honorarkriterien („AHK“) oder Notariatstarifgesetz („NTG“) abgerechnet. So können Sie sich schon im Vorfeld ein Bild darüber machen, welche Kosen beispielsweise für einen Brief oder eine Klage anfallen. Barauslagen für Porto, Gebühren etc werden extra ausgewiesen.
Übrigens wird vor den Zivilgerichten stets nach dem RATG zzgl des sog „Einheitssatzes“ verrechnet, damit Sie nicht auch noch den Stundensatz der gegnerischen Rechtsvertretung begleichen müssen.
Netzwerk
Für bestmögliche Begleitung und durchdachte Lösungen aus einer Hand arbeite ich bei Bedarf mit ausgewählten Partner:innen aus diversen Fachbereichen interdisziplinär zusammen.